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Verhalten bei Schulversäumnis

Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so geben Sie bitte umgehend am 1. Tag des Fernbleibens im Sekretariat (Tel. 375 98 30 möglichst zwischen 7:30 und 7:55 Uhr) Bescheid.

Spätestens am 3. Tag muss die Schule auch schriftlich informiert werden.

Bei Rückkehr in die Schule geben Sie bitte Ihrem Kind für den Klassenlehrer ein  Entschuldigungsschreiben mit, aus dem sich Grund und Dauer des Fernbleibens ergeben.