| konf. unterrichtsfreie Tage |
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Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen Wir geben hier einen Überblick über unterrichtsfreie Feiertage der am meist verbreiteten Religionsgemeinschaften an unserer Schule. Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Bildungsgänge können sich an diesen Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft, der sie nachweislich angehören, unterrichtsfrei nehmen. Diese Tage gelten nicht als Fehltage. Unterrichtsfreie Tage sind: für evangelische Schülerinnen und Schüler
für katholische Schülerinnen und Schüler
für muslimische Schülerinnen und Schüler
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