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Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket. (SenBWF)
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Die Leistungen des Bildungspakets
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Art der Leistung
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Höhe der Leistung
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Beantragung, erforderliche Unterlagen
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Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten
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Die Eltern bezahlen für das Schulessen nur einen Eigenanteil von 1,00 Euro je Essen, in Kitas einen monatlichen Pauschalbetrag von 20,00 EUR
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Berlinpass vorlegen; Kita: in der Kita; Kindertagespflege: im Jugendamt; Schule: beim Caterer; offener Ganztagsbetrieb: beim Schulamt bzw. dem privaten Träger
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Persönlicher Schulbedarf (z. B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen); erstmals am 01.08.2011
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100 Euro (70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr)
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Schülerausweis I bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen vorlegen
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Lernförderung, wenn dadurch ein gefährdetes Lernziel voraussichtlich erreicht werden kann
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Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Förderung
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Antrag in der Schule, berlinpass vorlegen
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Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule
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tatsächliche Kosten
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Antrag in der Kita bzw. Schule, berlinpass vorlegen
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Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
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tatsächliche Kosten
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Antrag ausfüllen, von der Kita bzw. Schule bestätigen lassen, bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen einreichen
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Mitmachen in Kultur, Sport, Freizeit (z. B. Sportverein, Musikschule)
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bis zu 10 Euro monatlich
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Antrag bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen einreichen, Nachweis über Kosten des Vereins bzw. Anbieters beifügen
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Fahrtkosten zur Schule, wenn wegen der Entfernung zur Wohnung (> 3 km) erforderlich
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Zuschuss zum Ticket, wenn die Fahrtkosten nicht von anderer Stelle übernommen werden
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Antrag bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen; Nachweis durch Ticket; Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Halbjahreszeugnis vorlegen
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